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Accesibility Statement 

Keine gesetzliche Verpflichtung

Als Einzelunternehmer bin ich nicht gesetzlich verpflichtet, eine vollständig barrierefreie Website anzubieten (§ 1 Web-Zugänglichkeits-Gesetz gilt für öffentliche Stellen). Dennoch ist digitale Zugänglichkeit wichtig, und auf diese werden Rückmeldungen ernst genommen.



Stand: 1.06.2025

1. Unser Bekenntnis

www.tradingmarketingconcept.com  strebt an, digitale Barrierefreiheit gemäß WCAG 2.1 Level AA umzusetzen. Da wir uns kontinuierlich verbessern, erfüllt diese Website die Standards derzeit teilweise.

2. Bekannte Barrieren

  • Farbkontraste: Einige Text-Hintergrund-Kombinationen entsprechen noch nicht den WCAG-AA-Kontrastanforderungen (wird mit WAVE-Tools überprüft und schrittweise angepasst).

  • PDF-Dokumente: 2 bereitgestellte PDFs sind nicht vollständig barrierefrei (fehlende Tags, Screenreader-Kompatibilität).

  • ​Leerer Knopf

  • Übersprungenes Kursniveau

  • Redundante Verbindungen 

  • kleiner und Unterstrichener Text 

3. Alternativen & Unterstützung

  • PDF-Inhalte: Auf Anfrage stellen wir die Informationen gerne in einem barrierefreien Format (z. B. HTML oder Word) bereit.

  • Kontrastprobleme: Nutzen Sie Browser-Erweiterungen wie Dark Reader für individuelle Anpassungen.
     

4. Feedback & Kontakt

Haben Sie Schwierigkeiten mit unserer Website? Melden Sie Barrieren an:

Wir antworten innerhalb von 1 Werktagen und arbeiten priorisiert an Lösungen.

Häufig gestellte Fragen

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